Das Land Salzburg bereitet sich auf die Ausbreitung der Coronavirus-Variante Omikron vor und setzt umfassende Maßnahmen: Ab 03.01.2022 gilt eine verpflichtende Kontrolle eines 2G-Nachweises im Handel.
„Trotz des österreichweit stärksten Rückgangs der Infektionszahlen in Salzburg in den vergangenen Wochen bereiten wir uns intensiv auf die Ausbreitung der Omikron-Variante vor. Wir setzen Maßnahmen, um das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur abzusichern. Omikron wird uns treffen, aber wir versuchen mit umfangreichen Maßnahmen, Zeit zu gewinnen. Dazu gehören auch die 2G-Kontrollen im Handel ab 3. Jänner“, betonen Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.
Lebensmittelhandel und Apotheken ausgenommen
Laut Verordnung, die am 3. Jänner 2022 in Kraft tritt, müssen Betreiber von Geschäften ihre Kundschaft verpflichtend auf einen 2G-Nachweis, nach Möglichkeit beim Betreten des Geschäftes, kontrollieren, jedenfalls aber beim Kauf von Waren an der Kassa.
Dies betrifft sowohl den Handel als auch Dienstleister, nicht jedoch Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel den Lebensmittelhandel und Apotheken.
Weitere Maßnahmen
Das Land setzt noch weitere Maßnahmen, um das Virus einzudämmen und in Hinblick auf Omikron Zeit zu gewinnen:
- Zeitersparnis durch Sequenzierung von verdächtigen Proben in Salzburg
- Verstärkte Kontrollen in der Gastronomie
- Zusatzpersonal für die Gesundheitsbehörden für die Kontrollen von Gastronomie
- Aufbau des Personals im Contact-Tracing vor erneutem Anstieg der Infektionen
Viele Impfmöglichkeiten in den Weihnachtsferien
„Am hilfreichsten ist es jetzt, wenn wir uns an die Hygienevorschriften halten, FFP2-Maske tragen, wo es vorgeschrieben ist oder bei Kontakt mit Risikogruppen, Kontakte reduzieren und vor allem zur Corona-Schutzimpfung gehen. Die Auffrischungsimpfung scheint laut Experten gut vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen, auch bei Omikron“, so der Landeshauptmann, und er fügt hinzu: „Bitte nutzen Sie auch die vielen Impfmöglichkeiten in den Weihnachtsferien.“
LK_211223_51 (grs/mel)