Länder und Bund einig / Gesetzliche Impfpflicht voraussichtlich ab 1. Februar 2022
Auf einen zwanzigtägigen Lockdown für alle ab Montag 22.11.2021 haben sich am Freitag 19.11.2021 die Landeshauptleute, Bundeskanzler Alexander Schallenberg und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein geeinigt.
„Damit haben wir jetzt einheitliche Regeln für ganz Österreich. Das begrüße ich sehr, denn alle Bundesländer sind stark betroffen, die Lage sehr angespannt“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer in einer ersten Reaktion im Anschluss an die Konferenz.
Die bundesweiten Maßnahmen im Überblick:
- Lockdown für alle von 0 bis 24 Uhr ab Montag, 22. November, bis mindestens 12. Dezember
- Gesetzgebungsverfahren für Impfpflicht ab 1. Februar 2022
- FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen
- Empfehlung zu Home Office
- Verschärfung der Kontrollen und Erhöhung der Strafen
- Präsenzunterricht an den Schulen für alle, die das brauchen
„Keine leichte Entscheidung, aber die richtige, um die weitere Virusausbreitung möglichst rasch einzudämmen und das Gesundheitssystem zu stabilisieren. Langfristig müssen wir auf die Impfung setzen und auch darauf haben sich die Bundesregierung und alle Bundesländer gemeinsam geeinigt“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
Impfplicht ab Februar
Festgelegt wurde, dass ab 1. Februar 2022 eine allgemeine Corona-Impfpflicht eingeführt wird. Dafür werden nun alle gesetzlich vorgesehenen Schritte mit dem Begutachtungsverfahren in die Wege geleitet.
Juhasz: „Impfpflicht ist leider notwendig.“
Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz in einer ersten Reaktion: „Für mich ist es grundsätzlich eine moralische Verpflichtung vor allem, aber nicht nur für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich, dass man sich impfen lässt und so in einer Pandemie zur Lösung beiträgt. Tausende Impfmöglichkeiten sind im Sommer ungenutzt verstrichen. Natürlich wäre es mir lieber gewesen, die Menschen lassen sich freiwillig schützen.
Aber wenn es nicht anders geht, und das hat sich in den vergangenen Monaten einfach gezeigt, dann muss eine Impfpflicht eben sein. Ich erwarte mir eine strenge Regelung, ohne Möglichkeiten auszuweichen und auch spürbare Sanktionen, wenn sich jemand nicht daranhält“, so Juhasz.
Schulen offen für alle mit Bedarf
An allen Schulen gibt es Präsenzunterricht für alle, die dies benötigen. Für alle Altersstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie in Klassen- und Gruppenräumen. Kinder dürfen ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben.
Die Schulen stellen sowohl die Betreuung am Standort als auch Lernpakete für Kinder zu Hause sicher. Dort wo es möglich ist, sollen die Schülerinnen und Schüler zu Hause betreut werden“, appellieren Bundesregierung und Landeshauptleute an die Eltern.
Auffrischung ab dem vierten Monat
Die Landeshauptleute sprachen sich für eine Fortsetzung der Impfoffensive aus. Generell ist die dritte Dosis ab dem vierten Monat möglich. Ab 1. Februar 2022 des kommenden Jahres ist die dritte Dosis im Grünen Pass nur mehr sieben Monate gültig.
Verschärfte Kontrollen und Strafen
Alle getroffenen Maßnahmen werden verschärft kontrolliert, die vorgesehenen Strafen erhöht.
LK_211119_60 (sm/mel)