Salzburg Silvester Feuerwerk (©Foto Günter Breitegger / Salzburg Tourismus)Salzburg Silvester Feuerwerk (©Foto Günter Breitegger / Salzburg Tourismus)
Salzburg Silvester Feuerwerk (©Foto Günter Breitegger / Salzburg Tourismus)
Salzburg Silvester Feuerwerk (©Foto Günter Breitegger / Salzburg Tourismus)

Nach einer Pause 2020 gab es 2021 in Salzburg wieder ein Silvesterfeuerwerk.

Aber keine Partys auf den Plätzen, und auch die Gastronomie schloß an diesem Abend bereits um 22.00 Uhr.

Das von der Stadt veranstaltete große Feuerwerk gehöre einfach klassisch dazu, hieß es aus dem Rathaus, man wollen den Bürgern und Gästen der Stadt ein bißchen Normalität und Zuversicht wiedergeben.

Grünes Licht fürs große Feuerwerk gab es erst nach Rücksprache mit der städtischen Epidemiebehörde.  Es sei besser, draussen spazierenzugehen als privat auf engstem Raum zu feiern. Am klügsten sei es, man lasse man sich vorher testen.

Angesichts der vor allem auf den Brücken dichtgedrängten Menschenmengen auf engstem Raum, zumeist Maskenlos, war dieses Vorhaben in der Umsetzung dann doch möglicherweise nicht ganz gelungen.

Der Bürgermeister Harald Preuner: „Ich wünsche mir, dass die Menschen trotzt der Einschränkungen eine beschwingte Silvesternacht verbringen. Und das große Feuerwerk von fern und nah genießen. Wichtig: Wer dabei die Corona-Regeln strikt einhält, schützt sich und andere. Und der Verzicht auf privates Feuerwerk schont unsere Umwelt und auch die Haustiere. All das ist sehr viel wert!

Der Stadtchef weiter: „Die Pandemie verhindert leider auch das ursprünglich geplante Silvesterfest des Vereins Christkindlmarkt am Kapitelplatz. Da hätten laut Corona-Bestimmungen des Bundes mit 2 G-Regel nur 500 Menschen teilnehmen dürfen. Außerdem hätten die Standeln um 21.30 Uhr schließen müssen. Da war eine Absage logisch.“  Also gibt es 2021 KEIN Silvesterfest auf dem Kapitelfest.

Bitte beachten Sie: In Salzburg sind private Kracher und Böller NICHT mehr erlaubt.

Silvesterfeuerwerk Altstadt Salzburg 2016 (Foto: Marikka-Laila Maisel)
Silvesterfeuerwerk Altstadt Salzburg (Foto: Marikka-Laila Maisel)

Das fulminante Feuerwerk von der Festung zu den Glocken des Salzburger Doms um Mitternacht ist das unbestrittene Highlight der Silvesternacht in der Salzburger Altstadt und sorgt jedes Jahr wieder für Begeisterungsstürme der Besucher, die in der Altstadt oder vom Ufer der Salzach aus das Spektakel verfolgen.

Abgeschossen wird es von der „Katze“, der Festungsbahn-Mittelstation .  

Wer dem Trubel in der Stadt entgehen will, hat auch von den Stadtbergen aus einen herrlichen Ausblick auf das farbenfrohe Spektakel. 

Weg von der Couch – rein ins Party-Vergnügen: Wer noch kein passendes Outfit mit Glitzer & Glamour für die das Hineinfeiern im Kleiderschrank hängen hat, wird in den kleinen, individuellen Modeboutiquen links und rechts der Salzach mit Sicherheit fündig. Alternatv ist man sicherlich auch mit wärmenden Ski-Outfits gut bedient.

Von der Wetterprognose her wird es in der Silvesternacht Temperaturen im niedrigen Plus Bereich geben.

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern ist im Ortsgebiet bei Menschenansammlungen ganzjährig verboten. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Gotteshäusern ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes.

Ebenfalls grundsätzlich verboten ist die Verwendung von Silvesterknallern/Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets.

Bei Zuwiderhandeln droht eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.

Achtung

Handeln Sie im Umgang mit Silvesterknallern/Feuerwerkskörpern verantwortungsvoll und nehmen Sie Rücksicht!

www.salzburg.info/advent

www.salzburg-altstadt.at

Einreiseregeln seit dem 20. Dezember 2021

Um die globale Ausbreitung der Omikron Variante einzubremsen wurden die Einreiseregeln  nach Österreich verschärft.

Ein gültiger 2-G Nachweis und die zusätzliche PCR-Testung für Einreisen aus allen Staaten ermöglicht es den Reiseverkehr aufrecht zu erhalten

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